TEILNAHME
Die Bewerbungsphase für die ART STARNBERG 2026 ist beendet. Bewerbungen zur Teilnahme an der ART STARNBERG 2027 sind ab 01. September 2026 möglich.
Wer seine Arbeiten gerne einmal in einem besonderen Umfeld zeigen (und zum Verkauf anbieten) möchte, schickt bitte Fotos von 5 Werken, die das künstlerische Schaffen am besten repräsentieren, an folgende E-Mail-Adresse: info@art-starnberg.de
Bitte achtet darauf, insgesamt 5 MB nicht zu überschreiten!
Zahlen sagen mehr als 1000 Worte:
Teilnahmebedingungen
§ 1 Teilnahme
(1) Mit der Einsendung der Bewerbung erkennt der Bewerber die nachfolgenden Teilnahmebedingen an, falls er für die Teilnahme an der Art Starnberg ausgewählt wird.
(2) Die Veranstaltung dient der Präsentation von Kunstwerken an vom Veranstalter festgelegten Orten im Stadtgebiet von Starnberg.
(3) Die Art Starnberg 2026 beginnt am 11. Juni 2026 und läuft mindestens bis 27. Juni 2026, sie wird laufend durch teilnehmende Künstler und Locations erweitert.
§ 2 Veranstalter, Verantwortung und Haftung
(1) Die gesamte Planung, Organisation, Koordination, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung obliegen ausschließlich dem Veranstalter, vertreten durch Dr. Patricia Lawrence, Kontakt: patricia@lawrence.de
(2) Sämtliche mit der Veranstaltung verbundenen Kosten, Aufwendungen, Risiken und Verpflichtungen trägt ausschließlich der Veranstalter.
(3) Die Haftung für die Veranstaltung, insbesondere für deren rechtmäßige Durchführung, Sicherheit, Ablauf, Koordination und etwaige Schäden im Zusammenhang mit der Veranstaltung, liegt ausschließlich beim Veranstalter.
(4) Die Stadt Starnberg, der Kunstverein Starnberg sowie die City Initiative Starnberg sind weder Veranstalter noch Mitveranstalter im
haftungsrechtlichen Sinne. Eine Haftung der drei Genannten für die Veranstaltung, deren Vorbereitung, Durchführung, Finanzierung oder Folgen wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.§ 3 Rolle des Kunstvereins Starnberg und der City Initiative Starnberg
(1) Der Kunstverein Starnberg und die City Initiative Starnberg treten im Rahmen der Veranstaltung ausschließlich als präsentierende Kooperationspartner auf.
(2) Eine Übernahme von Organisations-, Leitungs-, Haftungs- oder Kostenverantwortung durch den Kunstverein Starnberg sowie der City Initiative Starnberg ist mit dieser Kooperation nicht verbunden.
(3) Rechte und Pflichten des Kunstvereins und der City Initiative Starnberg beschränken sich auf die im Rahmen der Kooperation ausdrücklich schriftlich übernommenen Aufgaben.
§ 4 Auswahl der Ausstellungsorte und Zuteilung der Werke
(1) Die Auswahl der Orte, an denen Kunstwerke gezeigt werden, obliegt ausschließlich dem Veranstalter.
(2) Ebenso obliegt dem Veranstalter die Auswahl der Kunstschaffenden bzw. von deren auszustellenden Kunstwerken sowie deren Zuweisung an die jeweiligen Ausstellungsorte.
(3) Ein Anspruch der teilnehmenden Kunstschaffenden auf einen bestimmten Ausstellungsort, eine bestimmte Platzierung oder eine bestimmte Präsentationsform besteht nicht.
§ 5 Mitwirkung der Kunstschaffenden
(1) Die Anlieferung und Abholung der Kunstwerke erfolgt durch die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler auf deren eigenes Risiko und eigene Kosten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Das Hängen, Platzieren oder sonstige Installieren der Kunstwerke erfolgt ebenfalls durch die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler, sofern der Veranstalter im Einzelfall keine abweichende Regelung trifft.
(3) Die Kunstschaffenden haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Werke für Transport, Anlieferung, Präsentation und Abholung geeignet und entsprechend gesichert sind.
§ 6 Termine und Bewerbung
(1) Zu den Terminen der Anlieferung, des Aufbaus, der Präsentation und der Abholung ergeht eine gesonderte Mitteilung durch den Veranstalter.
(2) Zur Bewerbung um Teilnahme genügt die Einsendung von Fotos von fünf Werken, mit denen sich die Künstler:innen bewerben. Eine Teilnahmegebühr wird von den teilnehmenden Kunstschaffenden ausdrücklich NICHT erhoben. Der Veranstalter freut sich jedoch über tatkräftige Unterstützung, das Einbringen von Ideen und Aktionen.
(3) Vom Veranstalter können weitere Bewerbungsunterlagen ergänzend zu den eingesandten 5 Fotos angefordert werden.
§ 7 Bildrechte und Befreiung von Urheberrechtszahlungen bzw. sonstigen Pflichten
(1) Mit der Einsendung der Bewerbungsfotos erklären sich die Bewerber mit der zeitlich und räumlich uneingeschränkten, honorarfreien Veröffentlichung dieser Fotos in jeder Form (Print, digital, Audio/Video, Social Media) sowie mit der Präsentation aller vom Teilnehmenden bereitgestellten Werke bereit – unter Verzicht auf sämtliche Honorar- und sonstige Leistungsansprüche.
Starnberg, den 24. Mai 2026